Das neue EU-Verpackungsgesetz (PPWR): Ein praktischer Leitfaden für dein Unternehmen
Warum werden Alltagsprodukte wie Papiertaschentücher und Toilettenpapier immer noch in Plastik verpackt, wenn die Umweltauswirkungen von Kunststoffen so deutlich sind? Mit dem neuen EU-Verpackungsgesetz könnte sich das ab dem 1. Januar 2030 ändern. Das neue Gesetz betrifft eine Vielzahl von Verpackungen und setzt auf strikte Recyclingziele.
In diesem Artikel erfährst du, was das für dein Unternehmen bedeutet und wie du dich darauf vorbereiten kannst.
Das Problem mit Plastik - eine erschreckende Wahrheit: Nur ein kleiner Teil des weltweit produzierten Plastiks wird tatsächlich recycelt – Schätzungen zufolge sind es gerade einmal 9%. Diese niedrigen Recyclingquoten sind besonders alarmierend angesichts der riesigen Mengen an Plastikmüll, die in unseren Ozeanen enden oder verbrannt werden. Plastik zersetzt sich nicht biologisch, was zu langfristiger Umweltverschmutzung und -schädigung führt.
Die neuen Vorschriften der EU sind von großer Bedeutung, wenn man bedenkt, dass pro Kopf in der EU jährlich fast 190 kg Verpackungsmüll anfallen, eine Zahl, die die Dringlichkeit für solche regulativen Eingriffe unterstreicht. Die Verschmutzung der Meere macht die Umweltbelastung noch deutlicher: Jährlich gelangen etwa 30 Millionen Tonnen Plastikmüll in unsere Ozeane und weitere 109 Millionen Tonnen bedrohen unsere Flüsse, was der Menge eines Müllwagens Plastik pro Minute entspricht.
Das Problem hat auch die internationale Staatengemeinschaft erkannt und entwickelt seit Jahren globale Strategien und Handlungsempfehlungen zur Reduktion von Plastik(müll). Dem nacheifernd erlassen Staaten weltweit Richtlinien, die diese globale Strategien tragen.
Globale Aktionen gegen Plastik - Weltweit haben Länder bereits begonnen, Maßnahmen gegen die Plastikflut zu ergreifen (Beispiele):
2018: China verbietet den Import von Plastikabfällen.
2018: Malaysia beginnt schrittweise mit dem Ausstieg aus dem Import von Plastikschrott.
2019: Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch bestimmte Kunststoffprodukte zu reduzieren.
2019: Indien ergreift Maßnahmen gegen Einwegplastik.
2021: Die EU schränkt den Export von Plastikabfällen an Nicht-OECD-Länder ein und führt eine Steuer auf Plastikverpackungsabfälle ein.
2021: Änderung der Basler Konvention regelt die internationale Bewegung und Entsorgung gefährlicher Abfälle neu.
2023: Im Vereinigten Königreich wird die Herstellerverantwortung (EPR) ausgeweitet, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich macht.
2024: Die EU erlässt neue Vorschriften, die zu weniger Verpackungen, mehr Wiederverwendung und Recycling führen sollen
Details zur Einigung auf die neuen EU-Vorschriften vom 24.04.2024:
Die neuen EU-Vorschriften zielen darauf ab, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu beeinflussen, indem sie den Einsatz von Verpackungsmaterialien minimieren und bestimmte Verpackungsarten einschränken. Diese Maßnahmen sollen zu einer signifikanten Reduzierung von Verpackungsabfällen führen. Ab dem 1. Januar 2030 wird es zudem ein Verbot für bestimmte Arten von Einwegkunststoffverpackungen geben.
Die Verpackungsverordnung dreht sich um die folgenden drei zentralen Maßnahmen:
Die vorläufige Einigung mit dem Rat beinhaltet klare Zielvorgaben zur Reduzierung von Verpackungsmaterialien:
5 % bis 2030
10 % bis 2035
15 % bis 2040
Um unnötige Verpackungen zu minimieren, wird für Umverpackungen, Transportverpack-ungen und Verpackungen im E-Commerce festgelegt, dass der Leerraumanteil künftig maximal 50 % betragen darf. Desweiteren sollen Hersteller und Importeure dafür sorgen, dass die Verpackungen leichter und volumenärmer werden.
Ab dem 1. Januar 2030 wird das Verbot bestimmter Einwegkunststoffverpackungen wirksam. Dazu zählen unter anderem Verpackungen für...
... unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse,
... sowie für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants angeboten werden
... Einzelportionen wie Gewürze, Soßen, Sahne und Zucker,
... kleine Einwegverpackungen für Toilettenartikel in Hotels
... dünne Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 15 Mikron)
Im Sinne des Gesundheitsschutzes wird zudem das Verwenden von bestimmten, Grenzwerte überschreitenden Ewigkeitschemikalien, den Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (kurz: PFAS), in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, künftig untersagt.
Wo kannst du im Unternehmen konkret ansetzen, um die Umsetzung proaktiv für dein Unternehmen zu nutzen?
Strategie entwickeln: Starte mit einer "Zero-Plastic"-Strategie im Einkauf.
Lieferanten einbeziehen: Stelle sicher, dass deine Lieferanten über die neuen Vorschriften informiert sind und diese einhalten.
Überwachung und Compliance: Implementiere Prozesse zur Überprüfung der Einhaltung der Verpackungsrichtlinien.
Schulung der Mitarbeiter: Informiere alle betroffenen Abteilungen über ihre neuen Verantwortlichkeiten und die Bedeutung der Einhaltung des neuen Gesetzes.
Innovation und Ersatzstoffe: Erforsche alternative Verpackungsmaterialien und -methoden, die den neuen Vorschriften entsprechen.
Durch proaktive Anpassungen kann dein Unternehmen nicht nur regulatorische Strafen und Greenwashing vermeiden, sondern sich auch als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Verantwortung positionieren.
Quellen:
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