Supply chain Regulierung: Entwaldung und Waldschädigung Um weltweite Netzwerke von Produktionsstätten und Supply chains aufzubauen sowie hochwertige Holzprodukte herzustellen, wurde Fläche und Rohstoffe geschaffen, indem Wälder abgeholzt wurden. Die im Dezember 2023 beschlossene Anti-Entwaldungs-Verordnung zielt darauf ab, die mit Entwaldung und Waldschädigung verbundenen Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem europäischen Markt und bei ihrer Ausfuhr aus der Union zu regulieren.
Die neuen Vorschriften zielen vor allem darauf ab, entwaldungsfreie Produkte zu regulieren:
Vermeidung von gelisteten Produkten, die die Europäer kaufen, verwenden oder verbrauchen, und zur Entwaldung sowie zur Waldschädigung in der EU und weltweit beitragen
Verringerung der durch den Verbrauch und die Produktion der betreffenden Waren in der EU verursachten Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr
Bekämpfung der gesamten Entwaldung, die durch die Ausweitung der Landwirtschaft zur Produktion der in den Geltungsbereich der Verordnung fallenden Waren verursacht wird, sowie der Waldschädigung
Hinitergrund und Umfang:
Wälder sind von grundlegender Bedeutung für die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie dienen als Kohlenstoffsenken, bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten, regulieren das Klima und sind eine wichtige Quelle für Nahrungsmittel, Medizin und Rohstoffe. Trotz ihrer Bedeutung schreitet die Entwaldung weltweit voran, hauptsächlich aufgrund von menschlichen Aktivitäten wie Landwirtschaft, Bergbau und Holzeinschlag. Die Entwaldung hat schwerwiegende Folgen wie den Verlust von Biodiversität, die Freisetzung und verminderte Aufnahmen von Treibhausgasen, die Verringerung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschäden und die Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften.
Nachweislich tragen Unternehmen, ihre Produkte und Lieferketten zur Entwaldung bei, indem sie Rohstoffe und Erzeugnisse aus entwaldungsgefährdeten Gebieten beziehen oder durch ihre Aktivitäten direkt zur Entwaldung beitragen.
Was definiert „Entwaldung“ und „Waldschädigung“?
Die Verordnung definiert "Entwaldung" als die dauerhafte Umwandlung von Waldflächen in andere Landnutzungsformen, wie beispielsweise landwirtschaftliche Flächen, Siedlungsflächen oder Industriegebiete.
"Waldschädigung" wird in der Verordnung als Schädigung von Wäldern definiert, die durch menschliche Aktivitäten verursacht wird und die zu einer signifikanten Reduzierung der ökologischen oder sozialen Funktionen des Waldes führt.
Diese Definitionen dienen als Grundlage für die Anforderungen und Verpflichtungen, die in der Verordnung festgelegt sind, um Entwaldung und Waldschädigung in den Lieferketten von Unternehmen zu verhindern.
Die neu in Kraft getretenen Vorschriften schreiben allen betroffenen Unternehmen vor, eine strenge Sorgfaltspflicht einzuhalten, wenn sie Palmöl, Rinder, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade) auf den EU-Markt bringen oder aus der EU ausführen. Diese Waren wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der festgestellt wurde, dass sie die Hauptursache für die Entwaldung durch die Ausweitung der Landwirtschaft sind.
Welche Industrien sind betroffen?
Einen Beitrag zur Entwaldung leistet die Ausdehnung der Landwirtschaft, insbesondere die Umwandlung von Wäldern in Ackerflächen und Weideflächen, sowie die Erzeugung von Futtermitteln für die Viehhaltung. Also sind vor allem die Agrar-, Holz-, Lebensmittel-, Gastro-, Bau- und Biochemie-/ Pharmaindustrie betroffen. All diese Industrien sind auf unmittelbar auf den Lieferanten Wald und seine Rohstoffe angewiesen. Weitere unzählige Industrien sind zumeist mittelbar betroffen, da die Entwaldung und dessen Folgen auf weitere Bereiche unserer Lieferketten, Lebensräume und Mitarbeitergesundheit auswirkt.
Welche Auswirkungen hat die Verordnung (EU) 2023/1115 auf Unternehmen und ihre Lieferketten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)?
Es ist anzuerkennen, dass die Verordnung bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Lieferketten innerhalb der EU hat. Sie verpflichtet Marktteilnehmer, sicherzustellen, dass die relevanten Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden sollen, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dies erfordert eine umfassende Risikobewertung der Lieferketten, um sicherzustellen, dass die betreffenden Erzeugnisse den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Unternehmen müssen daher ihre Beschaffungs- und Produktionsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass sie keine mit Entwaldung oder Waldschädigung verbundenen Rohstoffe oder Erzeugnisse verwenden. Dies kann zu erheblichen Veränderungen in den Geschäftspraktiken und Lieferketten von Unternehmen in der EU führen.
Was sind konkrete Pflichten der Unternehmen, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Entwaldung beitragen?
Es werden konkrete Pflichten für Unternehmen festgelegt, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Entwaldung beitragen. Dazu gehören:
Die Unternehmen sollten schnellstmöglich...
eine Risikobewertung ihrer Lieferketten durchführen, um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Sorgfaltspflichtregelungen schaffen und umsetzen, die Informationsanforderungen, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung umfassen.
Zugang zu Informationen über die Herkunft der Rohstoffe und Erzeugnisse sicherstellen, um Entwaldung oder Waldschädigung zu vermeiden.
bestätigen, dass die Erzeugnisse entwaldungsfrei sind und den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.
Sorgfaltserklärungen bereitstellen, um die Konformität der Erzeugnisse zu bestätigen.
zumutbare Anstrengungen unternehmen, um faire Preise für die Erzeuger zu gewährleisten und Armut als Ursache der Entwaldung zu bekämpfen.
"Sorgfaltspflichtregelungen" beziehen sich auf die von Unternehmen geschaffenen und umgesetzten Regelungen, die Informationsanforderungen, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung umfassen. Diese Regelungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Unternehmen die Herkunft ihrer Rohstoffe und Erzeugnisse überwachen, um Entwaldung oder Waldschädigung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die relevanten Erzeugnisse den Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Wie können Unternehmen pragmatisch Verordnung umsetzen?
Im Rahmen eines SCM-Projektes können Unternehmen in 4 Schritten die Anforderungen des Gesetzes in ihr bestehendes Supply chain managemen integrieren:
Schritt 1: Risikobewertung und -identifikation
Identifizierung der potenziellen Risiken in den Lieferketten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind.
Bewertung der bestehenden Produkte, Prozesse und Lieferanten, um potenzielle Waldschädigungen und Entwaldungsaktivitäten zu identifizieren.
Festlegung klarer Kriterien zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung.
Schritt 2: Entwicklung von Sorgfaltspflichtregelungen
Schaffung von internen Richtlinien und Verfahren, die Informationsanforderungen, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung umfassen.
Festlegung von klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Umsetzung der Sorgfaltspflichtregelungen.
Integration von Sorgfaltspflichtregelungen in bestehende Geschäftsprozesse und Lieferantenbeziehungen.
Schritt 3: Implementierung und Überwachung
Schulung der Mitarbeiter und Lieferanten, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der Sorgfaltspflichtregelungen verstehen und umsetzen können.
Einrichtung eines Überwachungssystems, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichtregelungen in der gesamten Lieferkette zu überwachen.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sorgfaltspflichtregelungen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Schritt 4: Berichterstattung und Transparenz
Erstellung von Berichten über die Umsetzung der Sorgfaltspflichtregelungen und die Ergebnisse der Risikobewertung.
Kommunikation mit Interessengruppen, Kunden und anderen relevanten Parteien über die Bemühungen des Unternehmens, die Konformität mit den Gesetzen und Verordnungen sicherzustellen.
Kontinuierliche Verbesserung der Sorgfaltspflichtregelungen auf der Grundlage von Rückmeldungen und Erfahrungen.
Quelle: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, 2023
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