Beispiel LkSG - CSDDD
Die neue CSDDD ist da – was bedeutet das für dein Unternehmen?
LkSG & CSDDD = Lieferketten Sorgfalftspflichten – Einführung
Deutsche Firmen sind gut aufgestellt. Durch das bereits bestehende Lieferkettensorgfalspflichtengesetz (kurs LkSG) haben wir uns in Deutschland einen wesentlichen Vorsprung und somit Wettbewerbsvorteil gesichert. Dabei sind nicht nur deutsche Firmen durch Ihre Vorbereitung gut aufstellt, nein auch eine Menge Start-ups und weitere Tech-Firmen haben das erforderliche Risikomanagement bereits mit hohen Erträgen an den Markt bringen können.
Aber nochmal von Anfang an…
In Europa haben wir uns faire Arbeitsbedingungen hart erkämpft und rechtlich gesichert. Mit Blick auf den Tag der Arbeit am ersten Mai wird uns diese Errungenschaft wieder zurecht zelebriert. Doch viele fühlen, dass sich noch nicht am Ende angekommen. Mit Blick auf die physische und psychische Gesundheit fordern viele eine 35-Stunden Woche bei fairem Gehalt. Von diesen Bedingungen können viele Rohstoffproduzenten und Fabrikmitarbeiter in der Dritten Welt nur träumen. Versammlungsfreiheit, Gewerkschaften, faire und gleichgestellte Entlohnung, freie Arbeitsplatzwahl, Schutz von Persönlichkeitsrechten, und und und. Was wir als zumeist selbstverständlich ansehen, wird oftmals ignoriert, um günstige Waren in Europa anbieten zu können. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz CSDDD) möchte die EU, dass wir unsere hart erkämpften Werte auch in unsere Entscheidungen und Handeln berücksichtigen, damit diejenigen, die nicht dafür kämpfen können, von unserem historischen Kampf mitprofitieren. Oder haben wir und unsere Vorfahren nur für uns selbst gekämpft?
Nein! So sieht es zumindest die Politik. Daher einigte sich das EU Parlament passend zum Rana-Plaza-Jahrestag am 24.04.2024 auf die Corporate Sustainable Due Diligence Directive (kurz CSDDD) zum Schutz von ökologischen und sozialen Rechten aller Beteiligten.
Nach langem Hin und Her haben sich das EU-Parlament im April 2024 auf einen Vorschlag für Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit geeinigt. Nach dem Inkrafttreten werden die EU-Staaten dazu verpflichten, diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren auf nationaler Gesetzesebene umzusetzen.
Wettbewerbsvorteil deutscher Unternehmen:
Ich sag mal Glück gehabt. In Deutschland gibt es mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits eine Regulierung, die sich in Teilen mit der CSDDD überschneidet. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Umsetzung der CSDDD in Deutschland durch eine Änderung des LkSG vollzogen wird. Voraussichtlich wird dies Mitte 2026 geschehen, sodass die neuen Sorgfaltspflichten ab 2027 für bestimmte Unternehmen in der EU gelten.
Durch die bereits weitverbreitete Vorbereitung auf die Umsetzung des deutschen Gesetzes haben sich Firmen in Deutschland einen guten Vorsprung erkämpft. Strategien, Prozesse, Methoden, IT-Lösungen, etc.; vieles ist bereits vorhanden.
Wer ist betroffen?
Für wen soll die CSDDD gelten? Die neuen Vorschriften (mit Ausnahme der Kommunikationspflichten) werden stufenweise eingeführt:
Ab 2027 gelten sie für Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz.
Ab 2028 gelten sie auch für Unternehmen mit mehr als 3 000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Mio. EUR.
Ab 2029 gelten sie schließlich für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mehr als 1000 Beschäftigte, über 450 Mio. EUR Umsatz).
Exkurs Lieferkettengesetz:
Seit 2024 gilt in Deutschland LkSG für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Durch die vereinbarten höheren Schwellenwerte der CSDDD sind in Deutschland also nur solche Unternehmen von der neuen EU-Regulierung betroffen, die sich bereits im Geltungsbereich des LkSG befinden. Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen zumindest in Deutschland für die Erfüllung des LkSG schon eine gewisse Vorarbeit für die CSDDD geleistet haben und nicht gänzlich unvorbereitet dastehen, denn: Der Blick auf den Inhalt der beiden Regulierungen zeigt, dass die CSDDD wesentlich umfangreicher ausfällt als das LkSG.
Welche Schutzgüter werden (über das LkSG hinaus) von der CSDDD abgedeckt?
Das deutsche LkSG bezieht sich pauschal nur auf den eigenen Geschäftsbereich und alle unmittelbaren Zulieferer. Die CSDDD hingegen geht deutlich weiter und deckt alle wesentlichen vor- und einige nachgelagerte Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette der Unternehmen ab – von der Rohstoffproduktion bis zur Distribution, Transport und Lagerung. Inhaltlich definiert die CSDDD sowohl im Bereich der Menschenrechte als auch bezüglich der Umweltstandards zusätzliche Rechte und Verbote, die über das LkSG hinausgehen. Beispielsweise sind in der CSDDD das Recht von indigenen Völker auf Land, Gebiete und Ressourcen sowie die Verpflichtung von Unternehmen zur Minimierung ihrer negativen Auswirkungen auf Biodiversität explizit verankert. Die CSDDD verpflichtet die betroffenen Unternehmen zudem, einen Plan vorzulegen, der die Kompatibilität ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie mit der Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels sicherstellt.
| Sorgfaltspflichten aus dem LkSG | Zusätzliche aus dem CSDDD |
Menschenrechte | Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, Arbeitsschutz und Gesundheitsgefahren, Vereinigungsfreiheit, Landrechteverletzung, angemessener Lohn, Gleichbehandlung, Zerstörung der Lebensgrundlagen durch Umweltschäden, Einsatz von Sicherheitskräften | Privatsphäre, Religionsfreiheit, Einschränkung von Ökosystemdienstleistungen durch Umweltschäden |
Umwelt | Minamata-Übereinkommen (Quecksilber), Stockholmer Übereinkommen (Persistente organische Schadstoffe), Basler Abkommen (Gefährliche Abfälle) | Biodiversität, Handel mit gefährdeten Arten, gefährliche Chemikalien und Pestizide (Rotterdam Konvention), Ozonschädliche Substanzen (Wiener Konvention), Besonderer Schutz von Weltnaturerbe, Schutz von Feuchtgebieten, Verschmutzung durch Schiffe, Meeresverschmutzung, |
Was musst du nun konkret angehen?
Nachdem die CSDDD endgültig verabschiedet wurde, gibt es für Unternehmen einiges zu tun. Die Zeit, bis die verschärfen Regeln für sie gelten, sollten sie nutzen, um ihre aufgebauten Compliance Management Systeme vom bisherigen LkSG auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Es gilt also, die kommenden Änderungen frühzeitig im Blick zu haben und mitzudenken. Wer jetzt schon anfängt, die eigene Wertschöpfungskette ganzheitlich miteinzubeziehen und die zusätzlichen Vorgaben zu berücksichtigen, wird die Herausforderungen, die die CSDDD bringt, gut meistern und sich weiterhin von Wettbewerben abheben.
Die Checkliste für dein Unternehmen
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Risikomanagement: Erweiterung um die CSDDD Sorgfaltspflichten
o Integration von weiteren Menschenrechts- und Umweltschutzgütern
o Anwendung auf mittelbare Zulieferer ausweiten
o Anwendung auf direkte nachgelagerte Geschäftspartner
Erstellung eines Klimaschutzplans
o Verankerung in allen Ebenen des Managements
o Emissionsziele in Einklang mit 1,5-Grad-Ziel
o Maßnahmenplan
Quellen:
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