Der EU Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über die Stärkung der Verbraucher im Hinblick auf Greenwashing. Die Einigung folgt auf die Veröffentlichung der entworfenen Verordnung der EU-Kommission im März 2022, die Verbraucher vor unwahrer Nachhaltigkeitswerbung schützen möchte.
Am 19. September 2023 einigten sich beide Parteien vorläufig über die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen. Die Einigung behält die Hauptziele der Richtlinie bei, führt aber einige Verbesserungen ein, wie die Aufnahme unlauterer Behauptungen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, in die Liste der verbotenen Praktiken, strengere Maßnahmen gegen vorzeitige Veralterung, die Klärung der Haftung von Händlern in bestimmten Fällen und die Einführung eines harmonisierten Formats, um die Sichtbarkeit der freiwilligen kommerziellen Haltbarkeitsgarantie zu erhöhen, sowie Verbesserungen bei der Erinnerung an die gesetzliche Konformitätsgarantie.
Was ist Greenwashing und wofür nutzen Firmen es?
Greenwashing ist eine Marketingpraxis, bei der Unternehmen den Eindruck erwecken, umweltfreundlicher zu sein, als sie tatsächlich sind. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen:
Imagepflege: Unternehmen möchten sich als umweltfreundlich darstellen, um bei Kunden und Investoren gut anzukommen. Ein grünes Image kann das Markenvertrauen stärken, um den Absatz zu steigern oder vereinfachte und vergünstigte Investments zu erhalten.
Wettbewerbsvorteil: In Branchen, in denen Umweltbewusstsein als Unterscheidungsmerkmal gilt, versuchen Unternehmen, sich von der Konkurrenz abzuheben und neue Kunden anzulocken.
Regulatorische Anforderungen: Einige Länder haben strenge Umweltauflagen, denen Unternehmen gerecht werden müssen. Greenwashing kann dazu dienen, den Eindruck zu erwecken, diese Anforderungen zu erfüllen, ohne sie tatsächlich zu erfüllen.
Es wird erwartet, dass sich die Vorschriften gegen "allgemeine Umweltaussagen" richten, wie z. B. "grün", "Freund der Natur", "klimaneutral", "naturfreundlich", "Energieeffizient", "biologisch abbaubar". Es sei denn, die Produkte können eine entsprechende und anchweisbare Umweltleistung vorweisen.
UPDATE: Was soll verboten werden?
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, Folgendes zu verbieten:
allgemeine umweltbezogene Angaben, z. B. "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko", ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die für die Angabe relevant ist;
kommerzielle Mitteilungen über eine Ware mit einer Eigenschaft, die ihre Haltbarkeit einschränkt, wenn Informationen über die Eigenschaft und ihre Auswirkungen auf die Haltbarkeit verfügbar sind;
Behauptungen auf der Grundlage von Emissionsausgleichsregelungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat;
Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf anerkannten Zertifizierungsregelungen beruhen oder von öffentlichen Behörden festgelegt wurden;
Angaben zur Haltbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, sofern diese nicht nachgewiesen sind;
Aufforderung an den Verbraucher, Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Druckerpatronen, früher als unbedingt nötig zu ersetzen;
Software-Updates werden als notwendig dargestellt, auch wenn sie nur die Funktionalität verbessern;
Waren als reparaturfähig darstellen, obwohl sie es nicht sind.
"Was bislang noch als Unterscheidungsmerkmal gilt, wird in 5 Jahren ein Muss für alle sein"
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein in der Geschäftswelt wächst stetig. Was früher als Wettbewerbsvorteil galt, wird in naher Zukunft zur Grundanforderung für Unternehmen. Verbraucher, Investoren und Regulierungsbehörden werden zunehmend Nachhaltigkeitsbemühungen einfordern, und Unternehmen, die nicht mithalten können, werden das Risiko eingehen, an den Rand gedrängt zu werden.
Was bedeutet die Einigung für die Firmen?
Die Europäische Union hat Maßnahmen ergriffen, um Greenwashing einzudämmen. Diese Maßnahmen umfassen strengere Regeln für das Labeling von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen. Allerdings befindet sich diese Verordnung derzeit noch im Aufbau. MIt dem Update einigten sich Rat und Parlament auf den gemeinsamen Weg. Die Verordnung wird voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre verabschiedet.
Unternehmen, die dann gegen Greenwashing-Regeln verstoßen, können mit empfindlichen Strafen rechnen. Dies zwingt Unternehmen, ihre Umweltaussagen und -versprechen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den tatsächlichen Bemühungen entsprechen.
Auch Unternehmen legen Einkaufskriterien fest, um Rohstoffe und Komponenten nach eigenen Ansprüchen zu sourcen. Dabei fallen Einkaufsentscheidungen, neben etablierten Kriterien wie Preis und Qualität, auch immer öfter anhand von Nachhaltigkeitskriterien (u.a. CO2 Emissionen, Einsatz toxischer Stoffe, etc.). Durch die Verordnung sowie weitere gesetzliche Rahmen, wie die CSRD, wird es Ihrem Einkauf ermöglicht, die Ambitionen und Ziele des Unternehmens verlässlich umzusetzen.
4-Schritte zur Vorbereiteung auf die kommende Verordnung
Transparenz: Kommunizieren Sie klar und ehrlich über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen, auch über Rückschläge und Herausforderungen.
Zertifizierungen: Nutzen Sie anerkannte Zertifizierungen und Standards, um Ihre Umweltaussagen zu stützen. (1. Praxistipp: Wenn diese zu teuer sind, fordern Sie die Zahlung von den Partnern ein, die solche Zertifizierungen erfordern; 2. Praxistipp: Schaffen Sie Vertrauen durch die Einladung der Geschäftspartner zu einer Präsentation Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und Vorhaben, anstelle der ertifizierung (Da auch Zertifizierungen durch Dritte oft in Verruf geraten sind, wird das "Self-audit" bei einigen Firmen sogar höher bewertet)
Echte Veränderungen vornehmen: Investieren Sie in nachhaltige Praktiken und Prozesse, um tatsächlich umweltfreundlicher zu werden.
Langfristige Planung: Implementieren Sie Nachhaltigkeit als langfristige Unternehmensstrategie und nicht nur als kurzfristige Marketingtaktik.
Fazit: Greenwashing mag kurzfristig attraktiv und erlaubt sein, kann jedoch langfristig Ihren Ruf bei Geschäftspartnern und Kunden schädigen und somit den langfristigen Erfolg des Unternehmens gefährden. Unternehmen sollten daher transparent über Ihren Stand und Ihre Ambitionen kommunizieren sowie echte Nachhaltigkeitsbemühungen verfolgen, um in einer kriselnden Geschäftswelt erfolgreich zu sein und gleichzeitig zur Verbesserung unserer Umwelt beizutragen.
Quellen:
https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_de
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230918IPR05412/eu-to-ban-greenwashing-and-improve-consumer-information-on-product-durability
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