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AutorenbildJean Bauer

Mikroplastik-Verbot: Was kleine und mittelständische Unternehmen jetzt wissen müssen

Erst einmal gilt: egal, ob Sie Produkte aus Plastik oder mit zugesetztem Mikroplastik herstellen oder nicht, Sie haben einen Hebel, um die Emissionen von Mikroplastik zu verringern. Der Blog zeigt, was Sie aufgrund des Verbots zu beachten haben und wie Sie zur Reduktion beitragen können.





Die EU Kommission beschließt Maßnahmen zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik.

Da die Vorschriften bereits am 15. Oktober in Kraft treten, ist schnelles Handeln wichtig. Die angenommene Beschränkung verwendet eine weit gefasste Definition von Mikroplastik, wobei das Ziel ist, die Emissionen von absichtlich zugesetztem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu reduzieren. Wie betrifft es Ihr Unternehmen und welche Schritte müssen Sie nun tun?


Was ist eigentlich Mikroplastik genau?


Die Definition umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimetern, die organisch und unlöslich sind und sich nicht abbauen lassen. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind vor allem die großen Verursacher von Mikroplastik:


Welche Plastikarten sind verboten?

Statistik der größten Verursachern von Mikroplastikemissionen
Quelle: Fraunhofer Institut (2018)

Die am häufigsten verwendeten Kunststoffarten sind zum Beispiel Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyurethan (PUR) oder Polyethylenterephthalat (PET). Die EU weist dabei gezielt auf einige Produktarten mit großen Hebeln hin:

  • Granuliertes Füllmaterial für künstliche Sportböden

  • Kosmetika (bei denen Mikroplastik für verschiedene Zwecke verwendet wird, z. B. als Peeling (Mikroperlen) oder um eine bestimmte Textur, einen bestimmten Duft oder eine bestimmte Farbe zu erzielen)

  • Waschmittel, Weichspüler, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Medikamente und medizinische Geräte

Hinweis: Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei deren Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verkaufsverbot ausgenommen, aber ihre Hersteller müssen Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Mikroplastikemissionen zu vermeiden.


Was bedeutet das nun für kleine und mittelständische Unternehmen?


Die Kommission hat sich verpflichtet, die Verschmutzung durch Mikroplastik zu bekämpfen, wie im Europäischen Green Deal und dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dargelegt. Im Aktionsplan "Null Verschmutzung" hat die Kommission das Ziel festgelegt, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2030 um 30 % zu reduzieren.


Hier sind die wichtigsten Fragen, die es für Sie eingangs zu beantworten gilt:

  • Sind Sie und Ihre Produkte betroffen? Das Verbot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter künstliche Sportbodenfüllstoffe, Kosmetika, Waschmittel, Glitter und vieles mehr. Sollten Sie diese Produkte herstellen, müssen Sie Alternativen suchen.

  • Welche Auswirkungen auf Ihre Lieferanten und Ihren Einkauf? Unternehmen, die Produkte beziehen, die unter das Verbot fallen, müssen Maßnahmen ergreifen, um Mikroplastikemissionen zu reduzieren.

  • Welche finanzielle Risiken birgt das Verkaufsverbot? Das Risiko der sinkenden Profitabilität muss ernst genommen werden. Auf der einen Seite müssen ausfallende Umsätze durch Produkte, die nicht weiterverkauft werden können, kompensiert werden. Auf der anderen Seite müssen die Kosten der Beschaffung von Alternativen einkalkuliert werden.

  • Welche ökologische Verantwortung wollen Sie als Hersteller tragen? Hersteller können z.B. klare Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung ihrer Produkte bereitstellen, um Mikroplastikemissionen zu verhindern.


Mit sechs Schritten können sich für Unternehmen gezielt auf das Verbot vorbereiten:


  1. Produkt- und Prozessaudit: Überprüfen Sie, ob Ihre bezogenen und verkauften Produkte Mikroplastik enthalten und ob sie von dem Verbot betroffen sein könnten.

  2. Alternativen suchen: Recherchieren und erforschen Sie umweltfreundliche Alternativen für Mikroplastik in Ihren Produkten (und ggf. Betriebsmitteln).

  3. Reduktions- und Kommunikationsmaßnahmen einleiten: Entwickeln Sie klare Maßnahmen, um Mikroplastik zu reduzieren. (Tipp: Wenn Sie keine Platsikprodukte herstellen, können Sie dennoch Mikroplastik einsparen, indem Sie zum Beispiel alternative Betriebsmittel einsetzen, vor allem im Transport kann geschaut werden, wie durch Förderung von neuen Reifen- und Mobilitätstechnologien Mikroplastik verhindert werden kann.)

  4. Kennzeichnung und Anweisungen: Entwickeln Sie klare Kennzeichnungen und Anweisungen zur umweltgerechten Nutzung und Entsorgung Ihrer Produkte.

  5. Compliance überwachen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen und überwachen Sie die Einhaltung kontinuierlich.

  6. Kunden informieren: Kommunizieren Sie transparent mit Ihren Kunden über die Schritte, die Sie unternehmen, um Mikroplastikemissionen zu reduzieren.


FAZIT:

Die Einführung dieses Verbots wird eine Herausforderung sein, da sie für Firmen bedeutet auf ggf. teurere und funktional minderwertigere, organische Rohstoffe umstellen zu müssen oder Produkte gänzlich neu entwickeln zu müssen. Aber sie bietet auch finanzielle Möglichkeiten. Indem man sich auf den Wandel zu umweltbewussten Produkten einlässt, besteht die Chance, den Absatz zu erhöhen, da die Produkte aufgrund organischer Beschaffenheit tendenziell kurzlebiger sind. Letztlich können kleine und mittelständische Unternehmen mit den richtigen Schritten ihren Teil dazu beitragen, die Umweltauswirkungen zu minimieren und gleichzeitig ihr Geschäft zu stärken.




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